Ausgabe 46/2008
Gesetzgebung vom 13.11.2008

Erbschaftsteuerreform: Koalitionsausschuss hat sich geeinigt

Der Koalitionsausschuss hat sich vergangene Woche auf die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt.

Zwei der wichtigsten Regelungen betreffen ...

  • die Kernfamilie. Hiernach bleibt das vererbte Haus/die Wohnung (sofern bei Kindern nicht größer als 200 m) steuerfrei, wenn es/sie mindestens zehn weitere Jahre von der Witwe/dem Witwer oder den Kindern des Erblasser selbst genutzt wird.
  • Firmenerben. Hier gibt es für den Erben zwei Optionsmöglichkeiten. Sofern er den Betrieb sieben Jahre fortführt, bleiben von der Besteuerung 85 % des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei. Die Erben bleiben komplett verschont, sofern der Betrieb zehn Jahre fortgeführt wird. Bei beiden Optionen dürfen die Lohnsummen gewisse prozentuale Grenzen nicht unterschreiten. Dies gilt auch für den Anteil von Verwaltungsvermögen am betrieblichen Gesamtvermögen.