Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
vom 29.07.2009 (BGBl I 2009,
Auf die schwarze Liste der Steueroasen kommen Länder und Regionen auf Beschluss der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats. Der betreffende Staat wird durch ein BMF-Schreiben bekanntgegeben, das mit Zustimmung der Länderfinanzbehörden sowie im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht wird. Doch derzeit deutet wenig darauf hin, dass es zu solchen Sanktionen kommen wird. Denn weltweit hat eine kaum für möglich gehaltene Öffnungstendenz eingesetzt. Nachfolgend die aktuellen Entwicklungen.
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