Ausgabe 46/2009
Thema der Woche vom 12.11.2009

Erfolgreicher Kampf gegen Steueroasen

Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vom 29.07.2009 (BGBl I 2009, 2302) legt besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten fest, wenn betriebliche oder private Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten unterhalten werden, in denen die OECD-Standards zur steuerlichen Transparenz und Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zum steuerlichen Informationsaustausch nicht angewendet werden.

Auf die schwarze Liste der Steueroasen kommen Länder und Regionen auf Beschluss der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats. Der betreffende Staat wird durch ein BMF-Schreiben bekanntgegeben, das mit Zustimmung der Länderfinanzbehörden sowie im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht wird. Doch derzeit deutet wenig darauf hin, dass es zu solchen Sanktionen kommen wird. Denn weltweit hat eine kaum für möglich gehaltene Öffnungstendenz eingesetzt. Nachfolgend die aktuellen Entwicklungen.

Der politische Hintergrund