Ausgabe 43/2022
Verfahrensrecht Aktuell vom 28.10.2022
BMF-Schreiben v. 10.10.2022 - IV A 3 - S 0229/22/10002 :001

Ergänzung der Anlage 1 der Mitteilungsverordnung (MV)

Anlage 1 des BMF-Schreibens zur Anwendung der Mitteilungsverordnung enthält bundeseinheitlich abgestimmte Ausnahmen von der Mitteilungspflicht. Diese Anlage wird um Zahlungen an Strafgefangene nach § 43 StVollzG oder vergleichbare landesrechtliche Regelungen ergänzt, sofern diese Zahlungen einen Betrag von 10.000 € pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

BMF-Schreiben v. 10.10.2022 - IV A 3 - S 0229/22/10002 :001