Ausgabe 6/2014
Sonstiges Aktuell vom 06.02.2014
BFH, Urt. v. 14.11.2013 - III R 34/12

Erhöhte Investitionszulage für KMU bei Beteiligungen des Staates

  1. Beteiligt sich die öffentliche Hand mit mehr als 25 % an einem Unternehmen, das nach seinen eigenen Daten ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition wäre, dann führt dies grundsätzlich zum Verlust des KMU-Status und dem damit verbundenen Anspruch auf erhöhte Investitionszulage.
  2. Bei bestimmten Beteiligungsformen der öffentlichen Hand bleibt der KMU-Status ausnahmsweise erhalten, wenn die Beteiligungshöhe 50 % nicht übersteigt.
BFH, Urt. v. 14.11.2013 - III R 34/12

Kurzfassung

Streitig war, ob die Klägerin im Streitjahr ein KMU im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 (ABlEU 2003 Nr. L 124, 36) war und damit Anspruch auf eine erhöhte Investitionszulage nach § 6 InvZulG hatte.