Durch Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 vom 16.12.2013 (Nds. GVBl 23/2013, 310) ist der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf in Niedersachsen liegende Grundstücke beziehen und ab dem 01.01.2014 verwirklicht werden, auf 5 % festgesetzt worden. Die Neuregelung ersetzt gem. Art. 125a GG in ihrem Geltungsbereich § 11 Abs. 1 GrEStG.
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen ist am 01.01.2014 in Kraft getreten (Art. 17 Haushaltsbegleitgesetz 2014).
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