Ausgabe 29/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 20.07.2022
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 24.06.2022 - VI 302 - S 2523 - 329

Erläuterungen zur Energiepreispauschale

Der Gesetzgeber hat für 2022 im "Steuerentlastungsgesetz 2022" vom 23.05.2022 (BGBl I 2022, 749) mit den neuen §§ 112 bis 122 EStG eine sog. "Energiepreispauschale" eingeführt.

Das BMF hat dazu mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Fragen-Antworten-Katalog "FAQ Energiepreispauschale (EPP)" abgestimmt und am 17.06.2022 auf seinen Internetseiten veröffentlicht.

Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.

Die FAQ sind abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html.

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 24.06.2022 - VI 302 - S 2523 - 329