Der Gesetzgeber hat für 2022 im "Steuerentlastungsgesetz 2022" vom 23.05.2022 (BGBl I 2022,
Das BMF hat dazu mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Fragen-Antworten-Katalog "FAQ Energiepreispauschale (EPP)" abgestimmt und am 17.06.2022 auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
Die FAQ sind abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html.
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