Ausgabe 20/2020
Thema der Woche vom 13.05.2020

Erleichterungen durch das Corona-Steuerhilfegesetz

Corona-Steuerhilfegesetz

Das Kabinett hat am 06.05.2020 den Entwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen (siehe hierzu ausführlich STX 19/2020, 292). Besonders im Fokus steht dabei die Unterstützung der in der Corona-Krise in finanzielle Notlage geratenen Gastronomie und von Beschäftigten in Kurzarbeit. Nachfolgend noch einmal zusammenfassend die Erleichterungen, die das Corona-Steuerhilfegesetz insbesondere vorsieht:

  • Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen: Geplante Absenkung des Umsatzsteuersatzes für nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 % auf 7 %.
  • Steuerliche Behandlung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld: Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sowie zum Saisonkurzarbeitergeld sollen für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen und vor dem 01.01.2021 enden, entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung bis 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden.
  • Übergangsregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts: Die Übergangsregelung in § 27 UStG zur Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts soll bis zum 31.12.2022 verlängert werden.