Ausgabe 24/2020
Thema der Woche vom 10.06.2020
Eckpunkte des Konjunkturpakets, Ergebnis Koalitionsausschuss, v. 03.06.2020

Erleichterungen durch das Konjunkturpaket

Das Konjunkturpaket

Die Regierung hat ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Mrd. € beschlossen. Ziel soll es sein, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Vor diesem Hintergrund soll insbesondere der Klimaschutz gefördert und an Zukunftstechnologien ausgerichtet werden. Die Regierung hat sich u.a. auf folgende Eckpunkte verständigt:

Vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer

Vom 01.07. an bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Diese kurzfristige Absenkung des Mehrwertsteuersatzes soll den Konsum anregen.

Telextipp

Neben den technischen Umsetzungsfragen stellen sich nun auch zahlreiche materielle Fragen, beispielsweise, wie mit Anzahlungen, Teilleistungen oder Dauerleistungen umzugehen ist. Im Folgenden finden Sie einige Tipps für den Umgang mit der Absenkung der Mehrwertsteuer:

  • Die verminderten Steuersätze gelten nur für Leistungen, die im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 ausgeführt werden.
  • Die Grundsätze finden auch auf Jahresleistungen, wie beispielsweise Lizenzen, Anwendung, da die Reduktion der Steuersätze bis zum 31.12.2020 gilt.
  • Kassensysteme sind ab dem 01.07.2020 auf die neuen Steuersätze umzustellen.
  • Ausgangsrechnungen wie Eingangsrechnungen sollten genau geprüft werden. Für eine zu hoch ausgewiesene Steuer darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden.