Die Regierung hat ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Mrd. € beschlossen. Ziel soll es sein, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Vor diesem Hintergrund soll insbesondere der Klimaschutz gefördert und an Zukunftstechnologien ausgerichtet werden. Die Regierung hat sich u.a. auf folgende Eckpunkte verständigt:
Vom 01.07. an bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Diese kurzfristige Absenkung des Mehrwertsteuersatzes soll den Konsum anregen.
Neben den technischen Umsetzungsfragen stellen sich nun auch zahlreiche materielle Fragen, beispielsweise, wie mit Anzahlungen, Teilleistungen oder Dauerleistungen umzugehen ist. Im Folgenden finden Sie einige Tipps für den Umgang mit der Absenkung der Mehrwertsteuer:
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