Ausgabe 42/2014
Umsatzsteuer Aktuell vom 16.10.2014
EuGH, Urt. v. 11.09.2014 - Rs. C-219/13

Ermäßigter Steuersatz bei Hörbüchern

Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 und Anhang III Nr. 6 MwStSystRL verbieten es nicht, sofern der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrundeliegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird, was zu prüfen Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist, für gedruckte Bücher einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden, während Bücher, die auf anderen physischen Trägern wie einer CD oder CD-ROM oder USB-Sticks gespeichert sind, dem normalen Mehrwertsteuersatz unterliegen.

EuGH, Urt. v. 11.09.2014 - Rs. C-219/13

Kurzfassung

In dem Verfahren aus Finnland hatte ein Unternehmen geklagt, das Hörbücher auf Datenträgern (z.B. CDs, CD-ROMs und USB-Sticks) vertrieb. Es wollte darauf den ermäßigten Steuersatz anwenden.