Ausgabe 20/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 15.05.2014
BFH, Urt. v. 07.11.2013 - X R 22/11, NV

Ermessensausübung - Erlass von Nachzahlungszinsen

Nach Nr. 70.1.2 Satz 1 AEAO zu § 233a sind Nachzahlungszinsen nur für den Zeitraum bis zum Eingang der freiwilligen Leistung zu erheben. Falls die freiwillige Leistung erst nach Beginn des Zinslaufs erbracht worden ist, sind Nachzahlungszinsen aus Vereinfachungsgründen insoweit zu erlassen, als die auf volle 50 ı abgerundete freiwillige Leistung für jeweils volle Monate vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung erbracht worden ist (Nr. 70.1.2 Satz 2 AEAO zu § 233a). Die ermessenslenkende Verwaltungsanweisung in Nr. 70.1.2 Satz 2 AEAO zu § 233a gewährleistet eine sachgerechte Ermessensausübung, wahrt die gesetzlichen Grenzen des Ermessens und macht von dem gesetzlich eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch.

BFH, Urt. v. 07.11.2013 - X R 22/11, NV

Kurzfassung