Gemäß § 187 Abs. 3 Satz 4 BewG hat die Verwaltung auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindizes für Deutschland die maßgebenden Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 bekanntgegeben.
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