Die Beteiligten streiten anlässlich einer Einheitswert-Wertfortschreibung nach einem Hausbau um die Bewertung eines Einfamilienhauses im Ertragswertverfahren. Umstritten sind bei der Einordnung in den Mietspiegel 1964 das Baujahr bei teilweiser Verwendung bereits vorhandener Bausubstanz sowie die Ausstattungsgüte unter Anwendung des von der Verwaltung ausgegebenen Kriterienkatalogs.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|