Gemäß § 190 Abs. 4 Satz 4 BewG hat die Verwaltung die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 Teil II BewG bekanntgegeben, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10.01.2023 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2022; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 anzuwenden sind.
Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100):
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