Sofern eine Nettoabfindungsvereinbarung mit einer Versicherung zu einer Einkommensteuernachzahlung führt und diese dann ebenfalls als „Entschädigung“ erstattet wird, gilt auch diese Zahlung als steuerpflichtige Einnahme i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.
Nach einem Unfall mit Personenschaden erhielt der Geschädigte von der gegne rischen Versicherung eine Nettoabfindung als Verdienstausfall-Entschädigung i.H.v. 300.000 €. Die darauf zu zahlende Einkommensteuer i.H.v. 120.000 € erstattete die Versicherung nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens mit der Finanzverwaltung ebenfalls an den Geschädigten. Die Versteuerung dieser Zahlung als laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb bei dem Geschädigten ist strittig. Nach Auffassung der Kläger handelte es sich um nicht steuerbaren Schadenersatz.
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