Ausgabe 17/2022
Verfahrensrecht Aktuell vom 27.04.2022
BFH, Urt. v. 14.12.2021 - VII R 20/18

Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO bei vermeintlicher Organschaft

  1. Erstattungsberechtigt i.S.v. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO ist derjenige, auf dessen Rechnung und nicht auf dessen Kosten eine Zahlung bewirkt worden ist.
  2. Es kommt nicht darauf an, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist, sondern nur darauf, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, so wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte. Dies gilt auch im Fall einer vermeintlichen Organschaft.
BFH, Urt. v. 14.12.2021 - VII R 20/18

Die Beteiligten stritten über den Erstattungsanspruch eines vermeintlichen Organträgers in Bezug auf Umsatzsteuervorauszahlungen, die von einem Konto der vermeintlichen Organgesellschaft eingezogen worden sind.

Der BFH entschied, dass die im Rahmen des Lastschriftverfahrens bei der GmbH (vermeintliche Organgesellschaft) eingezogenen Beträge nach dem für das Finanzamt erkennbaren Willen der GmbH auf die Steuerschulden der Klägerin (vermeintlicher Organträger) geleistet worden seien.