Ausgabe 31/2009
Thema der Woche vom 30.07.2009

Erste Erfolge im Kampf gegen Steueroasen

Nachdem der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) im Juli 2009 zugestimmt haben, wird das Gesetz in Kürze im BGBl veröffentlicht. Für das Inkrafttreten der einzelnen Regelungen sind zwei Termine zu beachten:

  1. Ab dem Tag nach der Verkündigung gilt eine neue Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren bei positiven Überschusseinkünften von mehr als 500.000 ı im Jahr, wobei diese Maßnahme durch das Recht zur Außenprüfung ohne besondere Begründung flankiert wird. Hinzu kommen erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten der Zollbehörden bei Barmitteln.
  2. Ab 2010 können besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten für Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten angeordnet werden, die nicht zum Auskunftsaustausch in Steuersachen entsprechend dem OECD-Standard bereit sind. Sofern diese besonderen Mitwirkungs- und Nachweispflichten nicht erfüllt werden, kommt es zu Einschränkungen bestimmter steuerlicher Regelungen sowie erweiterten Prüfungsrechten der Finanzbehörden.