Der Regierungsentwurf
vom 04.11.2011 (BR-Drucks. 704/11 der ErbStR 2011 ersetzt die
Zudem sind in der Zwischenzeit zahlreiche Ländererlasse zu verschiedenen Themengebieten ergangen und auch der BFH hat einige wichtige Entscheidungen gefällt. Diese Inhalte sind teilweise in den Entwurf der neuen ErbStR 2011 eingearbeitet worden, ohne dass es konkrete Verweise auf die aktuelle Rechtsprechung oder die Verwaltungsanweisungen gibt.
Mit eingeflossen sind vor allem die sehr umfangreichen Schreiben der obersten Finanzbehörden der Länder zur Neuregelung des ErbStG sowie des BewG, die bisher die Grundlage zur Anwendung des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009 darstellten - im Einzelnen die gleichlautenden Erlasse vom
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