Neben einigen Verbesserungswünschen an die bereits
geplanten Maßnahmen hat der Bundesrat eine Reihe von Ergänzungen
gefordert, die noch in das endgültige
Die wichtigsten Änderungsbegehren des Bundesrats stellen wir Ihnen nachfolgend vor:
Personen ohne inländischen Wohnsitz, die den überwiegenden Teil ihrer Einkünfte in Deutschland erzielen, können auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die sog. unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag ist es, dass die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen werden.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|