Ausgabe 24/2015
Gesetzgebung vom 11.06.2015

Erster Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer

In StX 11/2015 hatten wir Ihnen bereits erste Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform vorgestellt. Das BMF hat nun am 02.06.2015 den "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" veröffentlicht. Gegenüber den ersten Entwürfen sind die Regelungen im Referentenentwurf aufgrund der vorgetragenen Kritik aus der Wirtschaft etwas gelockert worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 (BGBl I 2015, 4) die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten. Die bestehenden Verschonungsregelungen verstießen aber angesichts ihres Übermaßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die geltenden Regelungen sind jedoch bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist für eine Neuregelung bis zum 30.06.2016 gesetzt.