Ausgabe 25/2022
Thema der Woche vom 22.06.2022
BMF-Schreiben v. 07.06.2022 - IV C 6 - S 2244/20/10001 :001

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen

Im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) wurde § 17 Abs. 2a EStG neu eingeführt. In der Vorschrift wurden in den Satz 1 bis 4 Anschaffungskosten einschließlich der nachträglichen Anschaffungskosten von Anteilen von Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 EStG definiert. Dies und weitere Konkretisierungen der genannten Norm werden nun detailliert in dem BMF-Schreiben beleuchtet.

Dabei werden bezüglich der Anwendung des Schreibens zwei unterschiedliche Zeiträume aufgenommen, wann und wie die Regelungen umzusetzen sind. Dieses begründet sich mit der nachträglichen Einführung des § 17 Abs. 2a EStG im Jahr 2019.

BMF-Schreiben v. 07.06.2022 - IV C 6 - S 2244/20/10001 :001

Liegen Veräußerungen vor, die unter die Regelungen des § 17 EStG fallen bzw. einer Veräußerung gleichgestellt sind (§ 17 Abs. 4 und Abs. 5 EStG) und ab dem 01.08.2019 durchgeführt werden, ist das neue BMF-Schreiben in allen offenen Fällen anzuwenden. Dabei kommt es explizit auf den Veräußerungszeitpunkt und somit den Übergang des zivilrechtlichen/wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen und nicht auf den Zeitpunkt der früheren Darlehensgewährung an.