Die Mitvermietung einer Tankstelle mit den dazugehörigen Betriebsvorrichtungen durch die Eigentümerin und Vermieterin eines auf demselben Areal errichteten Warenhauses stellt keine ausschließliche Verwaltung oder Nutzung von Grundbesitz, sondern eine für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen begünstigungsschädliche eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit dar, die für eine wirtschaftlich sinnvoll gestaltete Grundstücksverwaltung nicht zwingend erforderlich ist.
Die Klägerin, eine GmbH, vermietete im Jahr 2008 ein SB-Warenhaus und eine Tankstelle an die X-GmbH. In der Gewerbesteuererklärung beantragte die Klägerin die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Nach einer Betriebsprüfung gewährte das Finanzamt nur die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG, da der Mietvertrag Ladenflächen, Büroräume etc. und eine Tankstelle umfasste. Bei der Tankstelle handle es sich um eine Betriebsvorrichtung. Die GmbH argumentierte dagegen, dass die Mietvermietung der Tankstelle als unschädliche Nebentätigkeit zur Vermietung des Grundstücks anzusehen ist.
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