Erweiterte
Steuerfreiheit für geldwerten Vorteil aus privater EDV-Nutzung
Das am 11.05.2012 im BGBl
I 2012, 1030 verkündete Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
und von steuerlichen Vorschriften (kurz: Gemeindefinanzreformgesetz)
regelt nicht nur den geänderten Verteilungsmaßstab zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden am Steueraufkommen, sondern auch - rückwirkend
ab 2000 in allen offenen
Fällen - die Steuerbefreiung geldwerter Vorteile von Arbeitnehmern
aus der kostenlosen oder verbilligten privaten Nutzung von Computern
und Software.
Hintergrund
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