Durch das "Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt" wurde der Lohnsteuereinbehalt nach § 40 Abs. 3 EStG von bisher 40 % auf 100 % erhöht. Ferner wurde die Anhebung des Lohnsteuereinbehalts durch eine Streichung der 183-Tage-Regelung flankiert. Der Lohnsteuereinbehalt setzte nach bisheriger Rechtslage das Vorliegen eines zusammenhängenden Arbeitsverhältnisses der beschäftigten Besatzungsmitglieder von mehr als 183 Tagen pro Jahr voraus.
Der erhöhte Lohnsteuereinbehalt soll 60 Monate gelten. Nach Ablauf der 60 Monate lebt die bisherige Regelung mit einem Lohnsteuereinbehalt von 40 % wieder auf.
Die Anhebung des Lohnsteuereinbehalts durfte als staatliche Beihilfe nicht vor der Genehmigung durch die EU-Kommission angewendet werden. Die EU-Kommission hat die Anhebung des Lohnsteuereinbehalts nunmehr genehmigt (Beschl. v. 03.05.2016 - SA 44732).
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