Ausgabe 2/2018
Thema der Woche vom 09.01.2018
EuGH, Urt. v. 20.12.2017 - C-504/16 und C-613/16

EuGH kippt § 50d Abs. 3 EStG a.F. - Wird die Kapitalertragsteuererstattung jetzt einfacher?

Das FG Köln hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob § 50d Abs. 3 EStG a.F. mit der europäischen Niederlassungsfreiheit und mit der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar ist. Der EuGH hat nun mit Urteil vom 20.12.2017 die Zweifel des FG Köln bestätigt. In der Vorlage ging es um § 50d Abs. 3 EStG in der bis Ende 2011 geltenden Fassung.

Wie wird sich das Urteil auf die etwas entschärfte Rechtslage ab 01.01.2012 und wie auf die noch offenen Fälle zur Rechtslage bis zum 01.01.2012 auswirken?

EuGH, Urt. v. 20.12.2017 - C-504/16 und C-613/16

Rechtlicher Rahmen

  • Durch die Mutter-Tochter-Richtlinie (in EU-Fällen) bzw. durch DBA ist die Behandlung von Dividenden an ausländische Kapitalgesellschaften als Anteilseigner weitgehend klar: Zumindest findet eine Reduzierung der deutschen Kapitalertragsteuer statt, wenn nicht sogar eine komplette Freistellung.
  • Für diese Vergünstigung verlangte § 50d Abs. 3 EStG a.F. jedoch:
  • Wirtschaftliche oder sonst beachtlicher Gründe für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft,
  • dass die ausländische Gesellschaft nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjah res aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt (keine Vermögensverwaltung) und