Medizinische Leistungen, die z.B. über das Internet oder am Telefon erbracht werden, sind auf dem Vormarsch. Hier kann sich jedoch die Frage stellen, ob im Einzelfall eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung vorliegt. Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Leistungen eines "Gesundheitstelefons" als steuerfreie Heilbehandlungen im Sinne des Gemeinschaftsrechts anzusehen sind.
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