Ausgabe 5/2019
Thema der Woche vom 29.01.2019
BFH, Beschl. v. 18.09.2018 - XI R 19/15

EuGH-Vorlage: Ist medizinische Telefonberatung umsatzsteuerfrei?

Medizinische Leistungen, die z.B. über das Internet oder am Telefon erbracht werden, sind auf dem Vormarsch. Hier kann sich jedoch die Frage stellen, ob im Einzelfall eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung vorliegt. Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Leistungen eines "Gesundheitstelefons" als steuerfreie Heilbehandlungen im Sinne des Gemeinschaftsrechts anzusehen sind.

Rechtlicher Rahmen

  • Unter die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG fallen Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. Diese müssen im Rahmen einer Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden.
  • Die Steuerbefreiung im Unionsrecht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL entspricht im Wortlaut weitgehend der deutschen Regelung. Nach der EuGH-Rechtsprechung erfasst der unionsrechtliche Begriff der Heilbehandlungen Leistungen, die zur Diagnose, Behandlung und, so weit wie möglich, Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen (z.B. EuGH, Urt. v. 08.06.2006 - Rs. C-106/05, L.u.P., Rdnr. 27; v. 10.06.2010 - Rs. C-262/08, CopyGene).

Der Urteilsfall