Die MwStSystRL steht - mit Blick auf die Grundsätze der Effektivität und Neutralität - der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der ein steuerpflichtiger Dienstleitungsempfänger die Erstattung der Mehrwertsteuer, die der Dienstleistungserbringer ihm zu Unrecht in Rechnung gestellt und an den Fiskus abgeführt hat, nicht unmittelbar von der Steuerverwaltung verlangen kann, obwohl die Wiedererlangung des fraglichen Betrags vom Dienstleistungserbringer unmöglich oder sehr schwierig ist, weil über diesen ein Liquidationsverfahren eröffnet wurde, und obwohl diesen beiden Steuerpflichtigen weder Betrug noch Missbrauch vorgeworfen werden kann, so dass für den betreffenden Mitgliedstaat keine Gefahr eines Steuerausfalls besteht.
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