Ausgabe 37/2023
Umsatzsteuer Aktuell vom 13.09.2023
EuGH, Urt. v. 07.09.2023 - C-453/22, rkr.

EuGH zum Erstattungsanspruch bei zu Unrecht in Rechnung gestellter MwSt

Dem Empfänger von Lieferungen von Gegenständen steht ein Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht in Rechnung gestellten MwSt, die er an seine Lieferer gezahlt hat und die diese an die Staatskasse abgeführt haben, einschließlich der damit zusammenhängenden Zinsen, bei folgender Sachlage unmittelbar gegen die Steuerbehörde zu:

Der Empfänger kann zum einen, ohne dass ihm Betrug, Missbrauch oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, diese Erstattung aufgrund der im nationalen Recht vorgesehenen Verjährung nicht mehr von diesen Lieferern fordern und zum anderen besteht formal die Möglichkeit, dass diese Lieferer, nachdem sie die ursprünglich an den Empfänger dieser Lieferungen gerichteten Rechnungen berichtigt haben, im Nachhinein von der Steuerbehörde die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags verlangen.

Wird die von der Steuerbehörde zu Unrecht erhobene MwSt nicht innerhalb einer angemessenen Frist erstattet, ist der Schaden, der dadurch entstanden ist, dass der Betrag, der dieser zu Unrecht erhobenen MwSt entspricht, nicht verfügbar ist, durch die Zahlung von Verzugszinsen auszugleichen.

EuGH, Urt. v. 07.09.2023 - C-453/22, rkr.

Kurzfassung