Ausgabe 2/2016
Thema der Woche vom 12.01.2016
EuGH, Urt. v. 17.12.2015 - C-342/14

EuGH zur Steuerberatung durch EU-Ausländer in Deutschland

Der Markt für Rechts- und Steuerberatung in Deutschland ist stark reglementiert. Umfassende steuerliche Beratung darf grundsätzlich nur von Volljuristen oder Steuerberatern erbracht werden. Dass weder das juristische Studium mit seinen beiden Staatsexamen noch das Steuerberaterexamen Spaziergänge sind, ist bekannt. Gerade das Steuerberaterexamen zählt zu den schwierigsten Berufsexamen Deutschlands. Mit Blick auf den EU-Binnenmarkt stellt sich jedoch die Frage, ob diese hohen Zugangshürden nicht Steuerberater aus anderen EU-Staaten benachteiligen, die ebenfalls für ihre Mandanten auf dem Gebiet des deutschen Steuerrechts tätig werden wollen. Dieser Frage ist der EuGH in seinem aktuellen Urteil nachgegangen.

EuGH, Urt. v. 17.12.2015 - C-342/14

Rechtlicher Rahmen

Nach § 3a StBerG können EU/EWR-ausländische oder schweizerische Steuerberater zur vorübergehenden oder gelegentlichen Hilfeleistung in Angelegenheiten des deutschen Steuerrechts befugt sein. Daneben gibt es aber noch weitere Einschränkungen: Bestehen etwa in dem Mitgliedsstaat des ausländischen Dienstleisters keine Zugangsbeschränkungen für die Steuerberatung, so muss dieser den Beruf in den letzten zehn Jahren für mindestens zwei Jahre im ausländischen Staat ausgeübt haben. Generell muss immer eine Meldung an die zuständige deutsche Steuerberaterkammer erfolgen.

Der Urteilsfall