Ausgabe 22/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 01.06.2022
BFH, Urt. v. 16.02.2022 - X R 2/21

Fälligkeitserfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.

BFH, Urt. v. 16.02.2022 - X R 2/21

Der Kläger ermittelte seinen gewerblichen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung. Er zahlte die Umsatzsteuer für die Monate Mai bis Juli 2017 verspätet erst am 09.01.2018 und machte die Zahlung dennoch als Betriebsausgabe für das Streitjahr 2017 geltend. Das Finanzamt gewährte den Abzug nicht. Es meinte, es lägen keine regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben i.S.d. Einkommensteuergesetzes vor, da die betroffene Umsatzsteuer nicht rund um die Jahreswende 2017/2018, sondern weitaus früher fällig geworden sei. Einspruch und Klage gegen den Einkommensteuer- und Gewerbesteuermessbescheid hatten keinen Erfolg.