Ausgabe 40/2022
Thema der Woche vom 05.10.2022
BFH, Urt. v. 30.06.2022 - V R 25/21

Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz

Der für einen steuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken und der (teilweisen) Arbeitsleistung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Fahrzeugüberlassung individuell arbeitsvertraglich vereinbart ist und tatsächlich in Anspruch genommen wird (Folgeentscheidung zu EuGH, Urt. v. 20.01.2021 - C-288/19, Finanzamt Saarbrücken, EU:C:2021:32).

BFH, Urt. v. 30.06.2022 - V R 25/21

In dem vom BFH entschiedenen Streitfall stellte sich die Frage, ob es sich bei der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs an einen Arbeitnehmer - auch zu Privatfahrten - auch dann um eine entgeltliche Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG handelt, wenn der Arbeitnehmer

  • hierfür keine Zahlung leistet,
  • keinen Teil seiner Barvergütung verwendet und
  • auch nicht nach einer Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach der Anspruch auf Nutzung des Firmenfahrzeugs mit dem Verzicht auf andere Vorteile verbunden ist, zwischen verschiedenen vom Steuerpflichtigen angebotenen Vorteilen gewählt hat, sondern lediglich seine Arbeitsleistung erbringt.

Sachverhalt