Im Bereich der Vermietung an Angehörige spielt die ortsübliche Vergleichsmiete im Rahmen der Feststellung einer nur verbilligten Vermietung eine wichtige Rolle. Wenn sich eine ortübliche Miete nicht anhand vergleichbarer Objekte ermitteln lässt, kann ein Sachverständigengutachten einzuholen sein. In einem aktuellen Urteil hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, welche Anforderungen aus steuerlicher Sicht an solche Gutachten zu stellen sind. Hierbei stand die Ermittlung der Vergleichsmiete auf der Grundlage statistischer Wertgrundlagen nach der sog. EOP-Methode auf dem Prüfstand.
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