Der Bundestag hat am 08.11.2018 zwei wichtige Gesetzentwürfe mit einer Reihe von steuerlichen Änderungen beschlossen.
Durch das Familienentlastungsgesetz werden einerseits ab dem nächsten Jahr der Einkommensteuertarif gesenkt und ab Jahresmitte das Kindergeld erhöht.
Zum anderen werden mit dem Gesetzespaket zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen - teilweise auch als Jahressteuergesetz 2018 bezeichnet - Änderungen in verschiedenen Steuerrechtsgebieten vorgenommen. Vor der Verabschiedung hatte der Finanzausschuss noch zahlreiche Änderungen beschlossen, u.a. werden zwei neue Steuerbefreiungen eingeführt.
Bei beiden Gesetzen steht die Zustimmung des Bundesrats noch aus. Sie ist für den 23.11.2018 geplant. Die Verkündung sollt dann noch vor dem Jahresende erfolgen, so dass die Maßnahmen in Kraft treten können.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Maßnahmen und Änderungen.
I. Familienentlastungsgesetz
In den kommenden beiden Jahren kommt es zu Entlastungen beim Einkommensteuertarif. Unter anderem steigt das bei allen Steuerzahlern steuerfrei zu belassende Existenzminimum in zwei Schritten von jetzt 9.000 € um 168 € auf 9.168 € (2019) und um weitere 240 € auf 9.408 € (2020).
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