Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 980.212,59 € festgesetzt.
Der Gegenstandswert für die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird für den Prozessbevollmächtigten des Musterrechtsbeschwerdegegners und der auf Seiten des Musterrechtsbeschwerdegegners Beigetretenen auf 212.411,43 € festgesetzt, wobei sich der Gesamtgegenstandswert aus den folgenden Einzelwerten zusammensetzt:
Musterrechtsbeschwerdegegner | 60.440,00 € |
Beigetretener zu 1 | 42.000,00 € |
Beigetretener zu 2 | 19.400,00 € |
Beigetretener zu 3 | 13.800,00 € |
Beigetretener zu 4 | 25.000,00 € |
Beigetretener zu 5 | 39.000,00 € |
Beigetretener zu 6 | 12.771,43 € |
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