Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Spenden an Stiftungen gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Größere Zuwendungsbeträge an Stiftungen können im Rahmen eines besonderen Abzugsbetrags innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren geltend gemacht werden. In einem aktuellen Urteil hatte sich der BFH mit Fragen zur Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags und zur Gültigkeit einer rückwirkenden Vereinbarung in diesem Zusammenhang zu befassen.
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