Ausgabe 27/2015
Thema der Woche vom 02.07.2015

FG Berlin-Brandenburg gewährt Vertrauensschutz bei Bauleistungen

Beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen scheint mit der Neuregelung zum 01.10.2014 etwas Ruhe eingekehrt zu sein. Die Altfälle beschäftigen aber weiterhin die Praxis. Mit Urteil vom 22.08.2013 - V R 37/10 hatte der BFH entschieden, dass bei einem klassischen Bauträger § 13b UStG nicht mehr zu Anwendung kommt. Die Finanzverwaltung hat durch BMF-Schreiben vom 05.02.2014 mit Wirkung zum 15.02.2014 die Auffassung des BFH übernommen. Probleme treten u.a. dann auf, wenn der Leistungsempfänger sich für Zeiträume vor der Veröffentlichung des BMF-Schreibens auf die Rechtsprechung des BFH beruft. Beantragt der Leistungsempfänger die Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer, nimmt die Finanzverwaltung den leistenden Unternehmer nachträglich in Anspruch. Das FG Berlin-Brandenburg zeigt in seinem Beschluss vom 03.06.2015 - 5 V 5026/15 erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dieser Vorgehensweise.

BFH, Urteil vom 22.08.2013