Ausgabe 32/2022
Thema der Woche vom 10.08.2022
FG Münster, Urt. v. 24.06.2022 - 4 K 135/19 E

FG Münster: Steuerhinterziehung durch „In-Unkenntnis-lassen“

Das FG Münster hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein "In-Unkenntnis-lassen" durch eine Nichtabgabe einer Steuererklärung auch dann vorliegt, wenn die notwendigen Daten für die steuerliche Festsetzung anderweitig an das Finanzamt übermittelt wurden und damit trotz des "In-Unkenntnis-lassens" Kenntnis beim Finanzamt vorliegt.

FG Münster, Urt. v. 24.06.2022 - 4 K 135/19 E

Sachverhalt

Strittig war die Frage, ob eine Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund einer vollendeten Steuerhinterziehung der Einkommensteuer für die Jahre 2009 und 2010 vorlag.

Geklagt hatte ein Ehepaar. Der Ehemann erzielte bis einschließlich 2008 allein Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die mit Lohnsteuerabzug über die Steuerklasse III besteuert wurden. Die Kläger wurden zusammen veranlagt und gaben jährlich ihre Steuererklärung beim Finanzamt ab. Im Finanzamt wurden die Kläger trotz der Steuerklassenwahl als Antragsveranlagung geführt.