Ausgabe 43/2008
Thema der Woche vom 23.10.2008

Finanzkrise bietet Anlass zu Bilanzmaßnahmen

Die Finanzmarktkrise hat die Börsenkurse von Aktien, Zertifikaten und bonitätsschwachen Anleihen einbrechen lassen. Diese Verluste lassen sich im Privatbereich steuerlich nur nutzen, wenn Wertpapiere verkauft oder Termingeschäfte aufgelöst werden. Das rechnerische Buchminus in Bezug auf den eigenen Depotbestand ist hingegen unerheblich. Anders sieht es bei Wertpapieren im Betriebsvermögen aus. Hier sind Abschreibungen in der Bilanz 2008 möglich und ab 2009 die Auswirkungen der Abgeltungsteuer zu beachten.

Kursverluste bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Auf den Wertpapierbestand des notwendigen und gewillkürten Betriebsvermögens kommt eine Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in Betracht. Davon ist auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen (BFH, Urt. v. 26.09.2007 - I R 58/06).

Mit diesem Urteil widerspricht der BFH der Verwaltungsauffassung, wonach Börsenkurse lediglich üblichen Schwankungen ohne dauernde Wertminderung unterliegen (BMF-Schreiben v. 25.02.2000 - IV C 2 - S 2171 b - 14/00, BStBl I 2000, 372, Tz. 11).