Das nordrhein-westfälische Finanzministerium berichtet in einer Pressemitteilung vom 09.05.2014 über die Eckpunkte einer Reform der Selbstanzeige. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen positioniert sich wie folgt: "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerstraftaten darf daher nur unter engen Voraussetzungen möglich sein." Hintergrund ist die Jahrestagung der Finanzminister der Länder am 09.05.2014 in Stralsund. Unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Finanzministers Dr. Norbert Walter-Borjans wurden die Eckpunkte der Reform beschlossen. Ziel ist eine Verschärfung der Voraussetzungen der Selbstanzeige. Dabei soll aber grundsätzlich an der strafbefreienden Selbstanzeige festgehalten werden.
Der Bundesfinanzminister unterstützt das Vorhaben der Länder. Auf der Grundlage der in Stralsund beschlossenen Eckpunkte soll im Zusammenspiel mit den Ländern ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werden. Geplant ist, dass die gesetzlichen Änderungen bereits zum 01.01.2015 in Kraft treten sollen. Die im Folgenden dargestellten geplanten Änderungen basieren auf den Vorschlägen der Finanzminister der Länder.
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