Ausgabe 11/2023
Einkommensteuer Aktuell vom 15.03.2023
FG Niedersachsen, Urt. v. 14.12.2022 - 9 K 17/21, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VI R 1/23)

Fitnessstudiobeiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Entscheidet sich ein Steuerpflichtiger, ein ärztlich verordnetes Funktionstraining in einem näher zu seinem Wohnort gelegenen Fitnessstudio durchzuführen, stellen die Mitgliedsbeiträge für ein hierfür zugeschnittenes Grundmodul jedenfalls dann keine außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG dar, wenn mit dem Mitgliedsbeitrag auch weitere Leistungen abgegolten werden, die ihrer Art nach nicht nur von kranken, sondern auch gesunden Menschen in Anspruch genommen werden, um die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden zu steigern oder die Freizeit sinnvoll zu gestalten, und eine Aufteilung nach objektiven Kriterien nicht möglich ist. Gegen die Zwangsläufigkeit spricht insbesondere, wenn dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet ist, die ärztlich verordneten Kurse auch außerhalb eines Fitnessstudios durchführen zu können.

FG Niedersachsen, Urt. v. 14.12.2022 - 9 K 17/21, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VI R 1/23)