Ausgabe 50/2020
Gesetzgebung vom 09.12.2020

Fondsstandortgesetz

Anfang Dezember hat das BMF einen weiteren Gesetzgebungsvorschlag vorgestellt - den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoG).

Mit dem Fondsstandortgesetz sollen aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland gebündelt werden. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten.

Steuerlich enthält der Entwurf folgende Regelungen:

  • Eine nationale Rechtsänderung im UStG, mit der die Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt wird.
  • Um die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu erhöhen, soll im EStG der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 € auf 720 € angehoben werden. Zudem wird eine steuerliche Regelung zur weiteren Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen insbesondere bei Startup-Unternehmen aufgenommen. Der neue § 19a EStG soll erstmals anzuwenden sein auf Vermögensbeteiligungen, die nach dem 30.06.2021 übertragen werden.

Daneben sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgesehen: