Anfang Dezember hat das BMF einen weiteren Gesetzgebungsvorschlag vorgestellt - den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoG).
Mit dem Fondsstandortgesetz sollen aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland gebündelt werden. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten.
Steuerlich enthält der Entwurf folgende Regelungen:
Daneben sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgesehen:
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|