Ausgabe 11/2023
Thema der Woche vom 15.03.2023

Fortführung Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach § 7b EStG

Im Jahr 2019 wurde zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus eine Sonderabschreibung für neu errichtete Mietwohnungen nach § 7b EStG eingeführt. Die Sonderabschreibung war zum 31.12.2021 ausgelaufen und wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 wieder aufgenommen; das gilt für Neubauprojekte ab 2023.

Förderung Mietwohnungsneubau

Laut einer aktuellen Studie des Hannoveraner Pestel Instituts sowie des schleswig-holsteinischen Instituts Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen Kiel (ARGE-SH) ist der Wohnungsmangel in Deutschland so hoch wie seit 30 Jahren nicht mehr. So liege bundesweit ein Wohnungsdefizit von rund 700.000 Wohnungen vor. Um hier entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 die zum 31.12.2021 ausgelaufene Sonderabschreibung des § 7b EStG reaktiviert.

Rückblick - § 7g EStG a.F.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 04.08.2019 führte der Gesetzgeber eine neue Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen ein. Mit der Förderung des Mietwohnungsneubaus sollten steuerliche Anreize gesetzt werden, um insbesondere private Investoren zum Bau zusätzlicher Mietwohnungen zu bewegen.