Ausgabe 22/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 01.06.2022
FG Düsseldorf, Urt. v. 26.01.2022 - 2 K 2668/19 E, NZB (Az. beim BFH: IX B 18/22)

Freibetrag für 100%ige GmbH-Beteiligung

Der Gewinn aus der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 16 EStG, so dass hierfür weder ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG noch der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG zu gewähren ist. Bei einer das gesamte Nennkapital umfassenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG muss es sich insgesamt um notwendiges oder gewillkürtes (Sonder-)Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen handeln.

FG Düsseldorf, Urt. v. 26.01.2022 - 2 K 2668/19 E, NZB (Az. beim BFH: IX B 18/22)

Der Kläger ist 1949 geboren. Er hielt 100 % der Anteile an einer GmbH im Privatvermögen. Den Gewinn aus der Veräußerung der Anteile erklärte er als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 16 EStG und beantragte den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG. Das Finanzamt berücksichtigte den Veräußerungsgewinn demgegenüber nach § 17 EStG und bezog ihn - nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens - in die tarifliche Besteuerung (Splittingtarif) ein. Es gewährte dem Kläger weder einen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG noch die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG.