Ein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO ist eine Möglichkeit, auch eine endgültige Steuerfestsetzung noch zu ändern. Im aktuellen BFH-Urteil ging es um die Frage, ob bei einem Schenkungsteuerbescheid die Änderung der Festsetzung für einen Vorerwerb i.S.d. § 14 ErbStG ein rückwirkendes Ereignis darstellt und somit steuererhöhend im Bescheid eines Nacherwerbs berücksichtigt werden muss. Die Besonderheit im Fall war, dass die Festsetzungsfrist für den Nacherwerb bereits abgelaufen war.
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