Das BMF hat den Anwendungserlass
zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Aufwendungen für
ein häusliches Arbeitszimmer an die Änderungen durch das
Die Ausführungen gelten rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum
(VZ) 2007 und bei Selbständigen mit abweichendem Wirtschaftsjahr
ab dem 01.01.2007. Damit kommt es im Geschäftsjahr 2006/2007 zu
einer unterschiedlichen Regelung der Aufwendungen für den Teil
des Jahres, die vor 2007 entstanden sind. Der bisherige Anwendungserlass
vom 03.04.2007 (
Weitere Verwaltungsanweisungen sind von Bedeutung hinsichtlich
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