Ausgabe 11/2011
Thema der Woche vom 17.03.2011

Geänderter Anwendungserlass zum häuslichen Arbeitszimmer

Das BMF hat den Anwendungserlass zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer an die Änderungen durch das JStG 2010 angepasst. Demnach soll rückwirkend ab 2007 ein begrenzter Abzug von Werbungskosten/Betriebsausgaben möglich sein, wenn dem Berufstätigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (BMF-Schreiben v. 02.03.2011 - IV C 6 - S 2145/07/10002).

Die Ausführungen gelten rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2007 und bei Selbständigen mit abweichendem Wirtschaftsjahr ab dem 01.01.2007. Damit kommt es im Geschäftsjahr 2006/2007 zu einer unterschiedlichen Regelung der Aufwendungen für den Teil des Jahres, die vor 2007 entstanden sind. Der bisherige Anwendungserlass vom 03.04.2007 (IV B 2 - S 2145/07/0002, BStBl I 2007, 442) wird ab dem VZ 2007 durch dieses neue Schreiben ersetzt. Nachfolgend die Ausführungen zu den Neuregelungen über das JStG 2010 und die wichtigsten sonstigen Eckpunkte für die Praxis.

Telextipp

Weitere Verwaltungsanweisungen sind von Bedeutung hinsichtlich