Ausgabe 3/2007
Gesetzgebung vom 18.01.2007

Gebührenregelung für verbindliche Auskünfte nach § 89 AO

Das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 wurde am Montag, 18.12.2006 verkündet (BGBI I, 2878). Damit sind Gebühren nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO für alle Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu erheben, die ab dem 19.12.2006 bei der zuständigen Finanzbehörde eingehen (vgl. BMF-Schreiben v. 08.12.2006 - IV A 4 - S 0224 -12/06).