Gebührenregelung
für verbindliche Auskünfte nach § 89AO
Das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 wurde am Montag,
18.12.2006 verkündet (BGBI I, 2878). Damit sind Gebühren nach § 89 Abs. 3 bis 5AO für
alle Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu erheben,
die ab dem 19.12.2006 bei der zuständigen Finanzbehörde eingehen
(vgl. BMF-Schreiben v. 08.12.2006 - IV A 4 - S 0224 -12/06).
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