Geldauflage, Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Vermögensabschöpfung
Rechtsfrage: Ist eine Vermögensabschöpfung, die an sich abziehbar wäre, weil bei ihrer Bemessung die Ertragsteuerbelastung nicht berücksichtigt wurde, nur deshalb nicht abziehbar, weil sich später herausstellt, dass gar keine Straftat vorliegt, die --rechtskräftig gewordene-- Sanktion also objektiv zu Unrecht verhängt worden ist?
Normenkette:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8; EStG § 12 Nr. 4; StPO § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2; Hinweise:
Zulassung durch BFH
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Niedersachsen, vom 29.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen
3 K 59/22