Geldwerter
Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens - Würdigung der
Gesamtumstände des Einzelfalls
Über
die Frage, ob und welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer
auch zur privaten Nutzung überlassen ist, entscheidet das FG unter Berücksichtigung
sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem
Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.
Kommt es nach einer Würdigung des
klägerischen Sachvortrags und der Einvernahme von Zeugen zu der Überzeugung,
dass der Arbeitnehmer zur privaten Nutzung des Pkw befugt sei, ist
dies revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich das Vorbringen
des Klägers im Ergebnis darin erschöpft, die Richtigkeit der verstandesmäßig
einsichtigen Schlussfolgerungen des FG zu bestreiten.