Rechtsfrage:Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Jugendorganisation, die zeitweise in verschiedenen Verfassungsschutzberichten erwähnt bzw. als extremistisch bezeichnet worden ist1. Können Körperschaften, die sich auf die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1GG berufen können, die Vermutung aus § 51 Abs. 3 Satz 2 AO widerlegen, indem sie darlegen und ggf. beweisen, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung Ausdruck ihrer grundrechtlich gewährleisteten Glaubensfreiheit ist?2. Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO i.d.F. des JStG 2009.
Normenkette:
AO § 51 Abs. 3 S. 2; GG Art. 4 Abs. 1; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9;
Hinweise:
Zulassung durch FG
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, vom 03.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8117/16