Ausgabe 21/2016
Thema der Woche vom 24.05.2016
FG Münster, Urt. v. 15.03.2016 - 11 K 2425/13 E,G

Gemeinsam genutzte häusliche Arbeitszimmer von Ehegatten

Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, können sie die Aufwendungen und den Höchstbetrag von 1.250 € jeweils nur zur Hälfte geltend machen. Dies hat der 11. Senat des FG Münster entschieden.

FG Münster, Urt. v. 15.03.2016 - 11 K 2425/13 E,G

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