Nach einiger Verwirrung und mehrfachen Ankündigungen plant die Bundesregierung doch noch kurzfristig ein Steuergesetzgebungsverfahren. Die seit langem von Wirtschaft und Steuerexperten geforderte Vereinfachung des Reisekostenrechts soll mit einer kleinen Unternehmensteuerreform verknüpft werden. Dabei handelt es sich offensichtlich um die Reste aus dem sog. 12-Punkte Plan der Bundesregierung (Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts, vgl. Thema der Woche in STX 37/12, 565).
Dies wurde erstmals anlässlich eines Gedankenaustauschs der Arbeitsgruppe Reisekosten mit den Verbänden Ende August deutlich. Inzwischen ist ein "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" bekanntgeworden.
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