Ausgabe 38/2012
Thema der Woche vom 20.09.2012

Geplante Vereinfachungen bei der Unternehmensbesteuerung und beim Reisekostenrecht

Überblick

Nach einiger Verwirrung und mehrfachen Ankündigungen plant die Bundesregierung doch noch kurzfristig ein Steuergesetzgebungsverfahren. Die seit langem von Wirtschaft und Steuerexperten geforderte Vereinfachung des Reisekostenrechts soll mit einer kleinen Unternehmensteuerreform verknüpft werden. Dabei handelt es sich offensichtlich um die Reste aus dem sog. 12-Punkte Plan der Bundesregierung (Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts, vgl. Thema der Woche in STX 37/12, 565).

Dies wurde erstmals anlässlich eines Gedankenaustauschs der Arbeitsgruppe Reisekosten mit den Verbänden Ende August deutlich. Inzwischen ist ein "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" bekanntgeworden.

Folgende Maßnahmen sind darin vorgesehen:

  • Bei der Organschaft sollen die Durchführung des Gewinnabführungsvertrags sowie die inhaltlichen Voraussetzungen beim Abschluss eines solchen vereinfacht werden.
  • Der Höchstbetrag bei einem Verlustrücktrag soll für ab 2013 entstehende Verluste auf 1 Mio. ı (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2 Mio. ı) angehoben werden.
  • Das steuerliche Reisekostenrecht soll ab 2014 grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht werden.